19. Juni 2020
5 mins read

Auf einen Blick: Versteckte Kreditkartengebühren

Dieser Artikel wurde von unserem Spend-Management-Redaktionsteam für dich erstellt.Payhawk Editorial Team
Kredit- und Debitkarten können die Verwaltung von Ausgaben erheblich erleichtern.
Zusammenfassung

Kredit- und Debitkarten können die Verwaltung von Ausgaben erheblich erleichtern. Sie haben aber auch ihre Tücken, denn die meisten Banken offenbaren die Reihe an Zuschlägen nur selten. So kann ein günstiges Angebot schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Wir stellen Ihnen hier die Gebühren vor, die sich gerne im Kleingedruckten verstecken.

Dass die Kartenzahlung große Vorteile hat, sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen, ist mittlerweile bei fast jedem angekommen. Für Einzelpersonen ist es möglich Liquidität zu erhalten, ohne Bargeld zu riskieren. Außerdem erspart es uns das Anstehen am Geldautomaten oder für den Währungsumtausch bei Auslandsreisen. Leider gibt es aber auch eine Kehrseite. Aufgrund unklarer Gebühren oder schlechter Wechselkurse zahlt man schnell mal mehr, als eingeplant.

Viele Banken werben mit der „kostenlosen“ Kreditkarte. Oft ist damit aber nur der Verzicht auf eine Jahresgebühr gemeint. Die eigentlichen Kosten der Kredit- oder Debitkarte, die an eine Reihe anderer Gebühren und Bedingungen geknüpft sind, bleiben undurchsichtig. Für Einzelpersonen ist das oft ärgerlich aber erträglich, für Unternehmen kann das allerdings zu einem immensen Kostenfaktor werden. Schauen wir uns gemeinsam an, welche Gebühren sich am liebsten im Kleingedruckten verstecken.

Ausstellungsgebühr und Grundgebühr

Diese beiden Bankgebühren zeigen sich tatsächlich meistens noch transparent im Angebot. Die Ausstellungsgebühr ist ein Festbetrag, der bei traditionellen Banken in der Regel zwischen 30 und 40 Euro liegt und bei Beantragung der Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden muss. Einmal ausgestellt wird die Grundgebühr für die allgemeine Nutzung und Verwaltung der Karte monatlich, halbjährlich oder jährlich berechnet.

Viele Banken locken damit, diese Grundgebühr aufzuheben, wenn Sie z.B. Ihr Gehalt auf das Konto überweisen lassen oder eine Mindestanzahl an Transaktionen für einen bestimmten Jahresbetrag durchführen.

Doppelte Ausstellungsgebühr

Wenn eine Karte verloren oder kaputt geht, bzw. gestohlen wird, erheben viele Banken bei der Ausstellung einer neuen Karte erneut eine Gebühr. Die ist mit 5 Euro allerdings etwas niedriger als beim ersten Mal. Ausnahme: Bei Diebstahl entfällt diese Gebühr, vorausgesetzt es wird der Polizeibericht hinzugefügt.

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Dass die Kartenzahlung große Vorteile hat, sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen, ist mittlerweile bei fast jedem angekommen. Für Einzelpersonen ist es möglich Liquidität zu erhalten, ohne Bargeld zu riskieren. Außerdem erspart es uns das Anstehen am Geldautomaten oder für den Währungsumtausch bei Auslandsreisen. Leider gibt es aber auch eine Kehrseite. Aufgrund unklarer Gebühren oder schlechter Wechselkurse zahlt man schnell mal mehr, als eingeplant.

Viele Banken werben mit der „kostenlosen“ Kreditkarte. Oft ist damit aber nur der Verzicht auf eine Jahresgebühr gemeint. Die eigentlichen Kosten der Kredit- oder Debitkarte, die an eine Reihe anderer Gebühren und Bedingungen geknüpft sind, bleiben undurchsichtig. Für Einzelpersonen ist das oft ärgerlich aber erträglich, für Unternehmen kann das allerdings zu einem immensen Kostenfaktor werden. Schauen wir uns gemeinsam an, welche Gebühren sich am liebsten im Kleingedruckten verstecken.

Ausstellungsgebühr und Grundgebühr

Diese beiden Bankgebühren zeigen sich tatsächlich meistens noch transparent im Angebot. Die Ausstellungsgebühr ist ein Festbetrag, der bei traditionellen Banken in der Regel zwischen 30 und 40 Euro liegt und bei Beantragung der Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden muss. Einmal ausgestellt wird die Grundgebühr für die allgemeine Nutzung und Verwaltung der Karte monatlich, halbjährlich oder jährlich berechnet.

Viele Banken locken damit, diese Grundgebühr aufzuheben, wenn Sie z.B. Ihr Gehalt auf das Konto überweisen lassen oder eine Mindestanzahl an Transaktionen für einen bestimmten Jahresbetrag durchführen.

Doppelte Ausstellungsgebühr

Wenn eine Karte verloren oder kaputt geht, bzw. gestohlen wird, erheben viele Banken bei der Ausstellung einer neuen Karte erneut eine Gebühr. Die ist mit 5 Euro allerdings etwas niedriger als beim ersten Mal. Ausnahme: Bei Diebstahl entfällt diese Gebühr, vorausgesetzt es wird der Polizeibericht hinzugefügt.

Bargeldabhebungsgebühr bei Debitkarten

Die meisten Banken verlangen mittlerweile keine Gebühr mehr, wenn ein Kunde einen Geldautomaten des zugehörigen ATM-Netzes benutzt. Wenn es sich allerdings um einen Geldautomaten außerhalb dieses Netzwerks handelt, wird in der Regel ein gewisser Prozentsatz auf den abgehobenen Betrag erhoben. Einige Einrichtungen erheben zusätzlich noch eine Gebühr von etwa 2 Euro für die Nutzung des Automaten, wenn man kein Kunde des Bankinstituts ist.

Bargeldabhebungsgebühr bei Kreditkarten

Bei Bargeldabhebungen mit Kreditkarten halten alle Banken die Hand auf. Die Gebühr besteht aus einem Prozentsatz des Betrags, mit einem Minimum von 2 oder 3 Euro. Kostenlos Geld abheben ist bei Kreditkarten meistens leider nicht möglich. Auch wenn es sich um Ihre eigene Bank handelt, muss zuerst ein Barkredit beantragt werden und der wiederum ist gespickt mit Zinsen. Deshalb sollten Sie sich die Zinssätze Ihrer Bank genauestens angucken.

Überweisung von Kreditkarte auf ein Girokonto

Einige Banken unterstützen die Überweisung von einer Kreditkarte auf ein Bankkonto (die Interbankengebühr gilt hier nicht), ähnlich wie bei Bargeldvorschüssen am Geldautomaten. Mit dem einzigen Unterschied, dass der Betrag auf Ihrem Girokonto hinterlegt wird. Die Gebühr ist meistens auf etwa 3% festgelegt.

Überziehungszinsen

Wenn Sie mehr Geld ausgeben, als Sie auf Ihrem Konto zur Verfügung haben, erheben die Banken so genannte Überziehungszinsen. Die Höhe hängt ganz vom Bankinstitut ab. Einige Banken haben ein offenes Überziehungslimit, welches Ihnen erlaubt, mehrere Transaktionen mit einem negativen Saldo durchzuführen. Es gibt jedoch viele Fälle, in denen Banken fälschlicherweise Transaktionen über das Ausgabelimit hinaus für Kunden ohne Überziehungsmöglichkeit genehmigt haben. Die Höhe der Gebühr kann eine böse Überraschung sein.

Abgelehnte Kreditkartenzahlungen

Ein weiterer undurchsichtiger Kandidat ist die Gebühr für abgelehnte Zahlungen. Das passiert, wenn ein Bankinstitut versucht, eine Transaktion ohne ausreichendes Guthaben oder Kredit durchzuführen, die Zahlung dann aber nicht ausgeführt werden kann.

Vorzeitige Kreditbegleichung

Wie bei Privatdarlehen können Banken bei vorzeitigem Ausgleich einer Kreditkarte eine Gebühr dafür erheben.

Dieser Zuschlag hat gesetzlich festgelegte Grenzen: 1%, wenn für die mit der Bank festgelegte Laufzeit mehr als ein Jahr zur Rückzahlung verbleibt; oder 0,5%, wenn weniger als 12 Monate verbleiben.

Bearbeitungsgebühren

Diese Gebühren sollten Sie als allererstes unter die Lupe nehmen, wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Die Finanzinstitute haben unterschiedliche Preismodelle, aber meistens bleiben bestimmte Gebühren im Verborgenen.

Zum Beispiel fallen bei der PCI-Compliance gerne Gebühren an. Der Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) gilt für Unternehmen jeder Größe, die Kreditkartenzahlungen akzeptieren. Der Händler und der Verarbeiter (in der Regel eine Bank) teilen sich die Zuständigkeit. Leider erheben viele Prozessoren PCI-Gebühren, ohne irgendeine Dienstleistung zu erbringen.

Welche Gebühren gelten für Auslandseinsätze?

Der Karteneinsatz im Ausland sorgt für die größte Verwirrung in Sachen Gebühren. Das hat einen einfachen Grund: Es fallen nicht nur Gebühren für den Einsatz an, sondern auch welche für den Währungsumtausch. Teilweise verstecken sich bei letzterem noch zusätzliche Gebühren, sobald sich eine Bank für den höheren Wechselkurs entscheidet.

Bargeldabhebungen im Ausland

Die Gebühren für Geldabhebungen im Ausland sind meistens höher als für Kartenzahlungen. Meistens liegen die Gebühren dabei zwischen 4% und 5% des abgehobenen Betrags. Für Einkäufe mit der Karte liegen sie meist nur zwischen 1% und 4%.

Einige Einrichtungen erheben noch eine zusätzliche Gebühr für die Benutzung des Geldautomaten. Wie immer hängen diese Gebühren von der jeweiligen Bank ab und können sogar je nach Standort des ATMs variieren. Deshalb ist zum Beispiel das Abheben an Geldautomaten an Flughäfen oft teurer.

Der Wechselkurs, eine besonders versteckte Gebühr

Bei Kartenzahlungen im Ausland, bzw. außerhalb des Euro, muss die Bank die Währung unseres Kontos in die lokale Währung umrechnen. Aus diesem Grund erheben viele Institute eine Gebühr für den Währungsumtausch bei einem Auslandeinsatz. Die beträgt meisten etwa 3% des Betrags.

Hinzu kommt noch, dass die meisten Banken leider nicht den allgemeinen Marktwechselkurs verwenden. Das hat zur Folge, dass die Gebühr für den Währungsumtausch nicht transparent reflektiert wird, sondern in dem angewandten Wechselkurs versteckt ist. Der tatsächliche Betrag kommt erst ans Licht, wenn die Transaktion schon abgeschlossen ist.

Transparenz und Kosteneinsparungen bei Payhawk

Bei Payhawk geben wir unser Bestes, unsere Gebühren und Kosten so transparent wie möglich darzulegen. Wir haben sogar einen Gebühren-Rechner für Sie entwickelt, der Ihnen versteckte Gebühren bei Ihrer Bank aufzeigt. Besonders hilfreich ist das bei Auslandstransaktionen.

In unserer Übersicht können Sie alle geltenden Gebühren zu unserer Visa Commercial Karte nachlesen. Im Allgemeinen erheben wir nur eine feste Gebühr von 2 Euro für Bargeldvorschüsse an Geldautomaten, überall auf der Welt und egal wie hoch der Betrag ist. Außerdem bieten wir einen der niedrigsten Wechselkurse auf dem Markt an: 0,50% auf.

Wenn Sie mehr über Payhawks Geschäftskarten wissen wollen, kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Dieser Artikel wurde von unserem Spend-Management-Redaktionsteam für dich erstellt.
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