In Bulgarien haben Beschäftigte auf Dienstreisen Anspruch auf Tagespauschalen (Diäten) zur Deckung der Verpflegungs- und Nebenkosten während der Reise. Die Tagespauschalen werden durch die Verordnung über Dienstreisen im Inland sowie durch die Verordnung über Dienstreisen und Fortbildungen im Ausland geregelt. Die Tagegeldkosten in Bulgarien werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet.
Voraussetzungen für steuerfreie Tagespauschalen
Um Tagespauschalen als steuerfrei einzustufen, müssen Arbeitgeber den bulgarischen Behörden eine umfassende Begründung für die Reisekosten vorlegen können. Tagespauschalen sind für den Beschäftigten steuerfrei, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Arbeitgeber muss vor Reiseantritt einen offiziellen Reiseauftrag ausstellen, der vom Arbeitgeber unterzeichnet ist. Bei Inlandsreisen kann der Reiseauftrag in elektronischer Form ausgestellt werden.
Der Beschäftigte muss innerhalb von drei Tagen nach seiner Rückkehr von der Dienstreise einen Bericht über die durchgeführten Arbeiten sowie eine vollständige Spesenabrechnung für alle während der Dienstreise angefallenen Kosten einreichen.
Die Kosten für die Unterkunft werden in Höhe des tatsächlichen Betrags gegen Vorlage einer Rechnung oder eines Belegs, beispielsweise des Belegs für die Hotelbuchung, bis zu dem vom Arbeitgeber genehmigten Höchstbetrag erstattet.
Die Tagespauschale darf das Doppelte des in den Vorschriften festgelegten Betrags nicht überschreiten. Beträge, die diese Obergrenze übersteigen, gelten als steuerpflichtiges Einkommen.
Payhawk berechnet die Tagespauschalen auf der Grundlage der Reisedaten. Der Reiseauftrag und der Reisebericht werden außerhalb von Payhawk verwaltet.
Besonderheiten
Nachstehend finden Sie weitere Richtlinien und Voraussetzungen für Tagespauschalen für Dienstreisen in Bulgarien:
Stellt der Arbeitgeber für die Dauer der Reise kostenlose Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung, ist keine Tagespauschale zu zahlen. Die bulgarische Regelung sieht keine prozentualen Verpflegungsabzüge vor.
Für die Tage, an denen der Beschäftigte an seinen ständigen Arbeitsort zurückkehrt, wird keine Tagespauschale gezahlt.
Payhawk erstellt weder den Dienstreiseauftrag noch stellt es zusätzliche Tools zur Dokumentation der Reise bereit. Der erste Tag wird immer als volle Tagespauschale ausgezahlt, unabhängig von der Abreisezeit. Der Dienstreiseauftrag, die Spesenabrechnung und die von den bulgarischen Behörden geforderten Belege werden außerhalb von Payhawk erstellt und gespeichert.
Erster und letzter Tag einer Reise
Der erste Tag einer Reise zählt immer als ganzer Tag. Der letzte Tag kann je nach Rückkehrzeit als ganzer oder als halber Tag zählen. Alle Tage dazwischen sind ganze Tage.
Erster Tag (der Tag, an dem die Reise beginnt): immer ein ganzer Tag, unabhängig von der Abreisezeit.
Letzter Tag (der Tag, an dem die Reise endet): ein ganzer Tag, wenn die Mitarbeitenden nach 12:00 Uhr zurückkehren, ein halber Tag, wenn sie um 12:00 Uhr oder früher zurückkehren.
Payhawk legt dies automatisch anhand der Reisedaten und der Rückkehrzeit fest. Sie müssen den ersten und den letzten Tag nicht manuell kennzeichnen.
Beispiel: Die Reise beginnt am Montag um 08:00 Uhr und endet am Freitag um 11:00 Uhr.
Montag ist der erste Tag und zählt daher als ganzer Tag.
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag sind ganze Tage.
Freitag ist der letzte Tag und endet um 11:00 Uhr, also vor 12:00 Uhr. Damit zählt er als halber Tag.
Das ergibt 4 ganze Tage und 1 halben Tag.
Inlandsreisen
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die tägliche Mindestpauschale für Inlandsdienstreisen 22 EUR pro Reisetag, wenn der Beschäftigte am Zielort übernachtet. Bei Reisen ohne Übernachtung beträgt die Tagespauschale 11 EUR.
Ein Beschäftigter reist beispielsweise von Sofia nach Plovdiv und hat die folgenden Reisedaten eingegeben:

In der Payhawk-Vorlage können die Tarife für Bulgarien wie folgt festgelegt werden:
Reiseziel: Bulgarien
Zielcode: BGR
Währung: EUR
Halber Tag: 11
Erster/Letzter Tag: 11
Ganztägig: 22
Frühstück. Mittagessen. Abendessen. 0.0.0. Die Abzugspalten sind auf 0 gesetzt, da die bulgarischen Vorschriften keine prozentualen Abzüge für bereitgestellte Mahlzeiten vorsehen.

In diesem Fall berechnet das System die Tarife wie folgt:
Erster/letzter Tag: Insgesamt werden 44 EUR berechnet und in die Tagespauschale für den ersten und letzten Tag der zweitägigen Reise einbezogen.
Frühstück: Für die Tagespauschale werden 0 EUR berechnet.
Mittagessen: Für die Tagespauschale werden 0 EUR berechnet.
Abendessen: Für die Tagespauschale werden 0 EUR berechnet.
Auslandsreisen
Für internationale Dienstreisen sind die täglichen Mindestpauschalen für jedes Zielland in Anhang 2 der Verordnung über Dienstreisen und Auslandsfortbildungen festgelegt. Alle Beträge sind in Euro angegeben und liegen je nach Land zwischen 35 Euro und 80 Euro pro Tag.
Beispielsweise reist ein Beschäftigter von Sofia (Bulgarien) nach München (Deutschland) und hat die folgenden Reisedaten eingegeben:

In der Payhawk-Vorlage werden die entsprechenden Spalten auf der Grundlage der vom Beschäftigten eingegebenen Daten wie folgt ausgefüllt:
Reiseziel: Deutschland
Zielcode: DEU-München
Währung: EUR
Ganzer Tag: 56
Erster/letzter Tag: 28
Frühstück. Mittagessen. Abendessen. 0. 0. 0.

In diesem Fall berechnet das System die Tarife wie folgt:
Erster/letzter Tag: Insgesamt werden 112 EUR berechnet und in die Tagespauschale für den ersten und letzten Tag der zweitägigen Reise einbezogen.
Frühstück: Für die Tagespauschale werden 0 EUR berechnet.
Mittagessen: Für die Tagespauschale werden 0 EUR berechnet.
Abendessen: Für die Tagespauschale werden 0 EUR berechnet.